Der Gemeinderat Bell hat in seiner Sitzung vom 13.10.2022 wie folgt beschlossen:

Im öffentlichen Teil:

TOP: Bauleitplanung der Ortsgemeinde Bell; Bebauungsplan „Grabenstraße“; Abschluss eines städtebaulichen Vertrages

Der Gemeinderat Bell beschließt einstimmig den Städtebaulichen Vertrag zur Erschließung des geplanten Neubaugebietes „Grabenstraße“, mit den Vorhabenträger Bell Vue GmbH & Co.KG und dem Eigenbetrieb Wasser und Abwasserwerk Verbandsgemeinde Mendig in der vorliegenden Fassung abzuschließen.

Und der Ortsbürgermeister wird einstimmig ermächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen.

TOP: Bauleitplanung der Ortsgemeinde Bell, Bebauungsplan „Grabenstraße“;

a) Abschluss des Auslegungs- und Beteiligungsverfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) und §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

b) Beschluss als Satzung gem. § 10 BauGB

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Abschluss des Auslegungs- und Beteiligungsverfahrens gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB unter Verweis auf die gefassten Einzelbeschlüsse, die Bestandteil der Niederschrift werden.

Des Weiteren beschließt der Gemeinderat den vorliegenden Bebauungsplan „Grabenstraße“, bestehend aus der Bebauungsplanurkunde einschl. textlicher Festsetzungen als Satzung gem. § 10 BauGB unter Berücksichtigung der gefassten Einzelbeschlüsse.

Weiterhin wird die als Anlage beigefügte Begründung zum Bebauungsplan ebenfalls unter Berücksichtigung der Einzelbeschlüsse einstimmig beschlossen.

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, den Beschluss öffentlich bekannt zu machen.

TOP: Feststellung des Jahresabschlusses 2020 und Entlastungserteilung

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Bell zum 31.12.2020 festzustellen und das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen, der Übertragung der Übertragung der Kreditermächtigung i. H. v. 2.215.425,88 EUR zuzustimmen, die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.

Und dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, wird Entlastung zum Jahresabschluss 2020 erteilt.

TOP: Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und Entlastungserteilung

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Bell zum 31.12.2021 festzustellen und das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen, der Übertragung der Übertragung der Kreditermächtigung i. H. v. 1.214.530,00 EUR zuzustimmen, die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.

Und dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, wird Entlastung zum Jahresabschluss 2021 erteilt.

TOP: Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs; Nivellierungssätze

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Verwaltung im Rahmen der Haushaltsaufstellung des Jahres 2023 zu beauftragen, die Hebesätze wie folgt anzuheben:

Realsteuerhebesätze in v. H. (bei Anpassung an das bisherige Niveau)Bell Hebesatz in v. H.Nivellierung neuAbweichung neu
Grundsteuer A520345+175
Grundsteuer B520465+55
Gewerbesteuer410380
(345 v. H. bei Abzug der Gewerbesteuerumlage v. 35 v.H., s.o.)
  +65

TOP: Erlass einer Friedhofssatzung für den neuen Waldfriedhof „RuheForst Bell am Laacher See“

Der Gemeinderat Bell beschließt einstimmig, den Erlass Friedhofssatzung. § 8 (Nutzungsrecht) soll (entsprechend der Alternative 1 im Satzungsentwurf) folgende Fassung erhalten:

Das Nutzungsrecht wird durch den Träger verliehen. Das Nutzungsrecht an einem RuheBiotop wird bis zu 99 Jahre, einschließlich der Ruhezeit von 15 Jahren nach § 11, verliehen. Jede Grabstätte darf in dieser Zeit nur einmal genutzt werden.

TOP: Erlass einer Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren für die Nutzung des Friedhofs „RuheForst Bell am Laacher See“

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Gemeinderat Bell einstimmig, den Erlass der als Anlage beigefügten Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren für die Nutzung des Friedhofs „RuheForst Bell am Laacher See“.

TOP: Erlass einer Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Bell auf dem Friedhof an der Wehrer Straße

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Gemeinderat einstimmig, die Grabnutzungsentgelte an die durch die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH neu ermittelten Beträge wie folgt anzupassen.

1.         Überlassung einer Einzelreihengrabstätte für Verstorbene

a)         bis zum vollendeten 5. Lebensjahr                                                               325,00 EUR

b)         ab dem vollendeten 5. Lebensjahr                                                                475,00 EUR

2.         Urnenwahlgrab mit einheitlicher Granitabdeckung                                      550,00 EUR

3.         Urnengrab anonym                                                                                       690,00 EUR

4.         Urnengrab als Baumbestattung                                                                    690,00 EUR

5.         Doppelwahlgrab                                                                                            950,00 EUR

6.         Rasengrab (Erdbestattung)                                                                          690,00 EUR

Die Gebühr für das bei Baumbestattungen anzubringende

Baumschild wird festgesetzt auf                                                                                80,00 EUR

Die Verwaltung wird beauftragt, die festgelegten Gebühren in die Neufassung der Friedhofsgebührensatzung aufzunehmen.

TOP: Antrag der Fraktion der Freien Wählergruppe Zepp für die Umwidmung der Bank an der Ecke Kirchgasse – Hauptstraße in „Mitfahrerbank“, inklusive der notwendigen Anbringung von Schildern

Der Gemeinderat Bell beschließt einstimmig den Antrag der Fraktion Freie Wählergruppe Zepp anzunehmen.

TOP: Förderung aus dem Investitionsstock – Erneuerung Fenster Gemeindehalle

Der Gemeinderat Bell beschließt einstimmig, für die Erneuerung der Fenster der Gemeindehalle einen Antrag auf Förderung aus dem Investitionsstock 2023 zu stellen. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bis zum 15.10.2022 bei Kreisverwaltung Mayen-Koblenz vorzulegen.

TOP: Eilentscheidung des Ortsbürgermeisters gemäß § 48 GemO zur Auftragsvergabe von forstwirtschaftlichen Arbeiten zur Herstellung der Verkehrssicherheit im Bereich des geplanten, neuen Waldfriedhofs „RuheForst Bell am Laacher See“ oberhalb der Schützenhalle

Der Gemeinderat nimmt einstimmig den vorgestellten Sachverhalt zustimmend zur Kenntnis.

Im nichtöffentlichen Teil:


Grundstücksangelegenheiten

Bauangelegenheiten