Reinigungspflichten

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

gemäß der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Gemeinde Bell vom 26.04.2017 ist die Reinigungspflicht den Anliegern auferlegt. Dabei geht es mir insbesondere um das Sauberhalten von Gehwegen inklusive Straßenrinne und das Zurückschneiden von Hecken oder Pflanzen, die in den öffentlichen Bereich hineingewachsen sind. An erster Stelle möchte ich mich hier bei den vielen Bürgerinnen und Bürgern herzlich bedanken, die das stets sehr vorbildlich machen. Auch ist mir klar, dass insbesondere in der Zeit des Pflanzenwachstums der Pflicht nur bedingt nachzukommen ist. Dennoch wurde ich jetzt auch schon häufiger darauf angesprochen, dass bei einzelnen Anwesen der Reinigungspflicht dauerhaft nicht nachgekommen wird. Hier möchte ich an die oben erwähnte Satzung erinnern und bitte darum, der entsprechenden Pflicht nachzukommen. Neben der Verbesserung des Ortsbildes hat dies auch einen großen Nutzen bei Starkregenereignissen und der Verkehrssicherungspflicht. Beschwerden über einzelne Grundstücke werde ich zukünftig an die Kolleginnen und Kollegen des Ordnungsamtes weitergeben.

 Stefan Zepp/Ortsbürgermeister